Für eine effektive Gebäudebesichtigung bieten wir Ihnen ab sofort den Einsatz unserer Drohne der Firma DJI, Model Mavic 3T an.
Kein Gerüst oder Steiger ist mehr erforderlich, um ein Gebäude zu inspizieren. Kostengünstiger können wir Inspektionen, Kontrollen, Ansichten, Übersichten und Aufmaße erstellen. Gebäudeschäden sind schneller zu detektieren.
Auch für die energetische Inspektion eröffnet unsere Drohne, ausgestattet mit einer Thermografie Kamera, neue Möglichkeiten. So gelingen auch Wärmebilder der oberen Stockwerke mehrgeschossiger Häuser, von Dächern oder Photovoltaik-Anlagen, die man aufgrund der ungünstigen Perspektive sonst nicht machen könnte.
Für die Dokumentation des Baufortschritts lässt sich unsere Drohne ebenso einsetzen, wie für die Vorbereitung und Planung von Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen. Sind Art, Ausmaß und Umfang von Schäden bekannt, lassen sich notwendige Maßnahmen und -kosten besser einschätzen, Bauleistungen präziser anbieten und Gerüste gezielter stellen.
Vermessungsarbeiten und Aufmaße sind ein weiteres Einsatzgebiet: Werden Luftbilder perspektivisch entzerrt ausgewertet, entstehen maßstabsgerechte Lagepläne und nahezu zentimetergenaue Fassadenansichten oder Dachaufsichten, die man als Grundlage für weitere planerische oder handwerkliche Maßnahmen nutzen kann.
Luftbildaufnahmen in Form von Fotos, Videos oder 360 Grad-Panoramen erweitern die Möglichkeiten in der Präsentation und Vermarktung von Immobilien, aber auch der Eigenvermarktung: Gebäude können aus einer attraktiveren Perspektive fotografiert oder gefilmt werden als etwa von einer engen Straße aus. Vorher-/Nachher-Panoramabilder aus großer Höhe beeindrucken Kunden nachhaltig und steigern das Renommee.
Wir sind umfangreich geschulte und qualifizierte Piloten, somit dauert der Einsatz mit unserer Drohne der Firma DJI, Model Mavic 3T, mitunter nicht mehr als 30 Minuten Flugzeit.
Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten?
Wer unbemannte, ferngelenkte und mit einer Kamera ausgestattete Fluggeräte gewerblich einsetzt, muss luftverkehrsrechtliche Vorgaben, Datenschutz- und Urheberrechte beachten. Die gesetzliche Grundlage für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge bildet seit 01. Januar 2021 die EU Drohnenverordnung, die alle bisher geltenden nationalen Regeln vereinheitlicht. Betreiber*innen erhalten eine Registrierungsnummer, die auf allen verwendeten Drohnen angebracht sein müssen. Voraussetzung für den Betrieb aller Drohnen ist eine abgeschlossene gesetzeskonforme Drohnen-Haftpflichtversicherung. Unsere Qualifikation ist durch den A1/A2-Schein und dem A3-Schein voll umfänglich gegeben.
Wer uns beauftragt, muss weder auf diese technischen Details noch auf Vorschriften achten. Für Genehmigungen, Anmeldungen, eventuelle Absperrungen, Sicherheitsvorkehrungen, Versicherungen, die Organisation und das notwendige Equipment wird durch uns gesorgt.
Vor der Beauftragung sollte die Aufgabe detailliert besprochen und das Areal möglichst gemeinsam besichtigt werden. Erst danach kann konkret abgeschätzt werden, welche vorbereitenden Maßnahmen zu treffen sind. Wir als Dienstleister kümmern uns im Vorfeld um alle Voraussetzungen des Multikopterfluges – von Genehmigungen durch Behörden über die Abstimmung mit Grundeigentümer*innen, bis hin zur Flugsicherung.
Die Kosten für eine Dienstleistung lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie vom individuell notwendigen Genehmigungs-, Absperrungs- und Sicherungsaufwand sowie dem Auswertungs- und Aufbereitungsaufwand abhängen. Sprechen Sie uns an.